Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden:
während der Schwangerschaft:
- Beratung, Hilfe bei Beschwerden (auch Reflexzonentherapie am Fuß)
- Vorsorgeuntersuchungen
- Geburtsvorbereitungskurs
während der Geburt:
- alle im Zusammenhang mit der Geburt stehenden Leistungen
während Wochenbett und Stillzeit:
- in den ersten 12 Wochen : bis zum 10.Lebenstag des Babies ist ein täglicher Hausbesuch möglich. Danach 16 weitere Hausbesuche bis zur 12. Lebenswoche.
- nach der 12. Woche bis 9 Monate nach der Geburt: 8 Still-und Ernährungsberatungen
- Rückbildungsgymnastik
Nicht übernommen werden:
- Die Rufbereitschaftspauschale (für 24h/ 7 Taged die Woche rufbereit sein, vor allem im Falle einer geplanten Hausgeburt von der vollendeten 37. SSW bis max. ET +14) wird von
den meisten Kassen zum Teil übernommen. Der Unterstüztungsbetrag variiert von Kasse zu Kassen von 250€ bis 1000 €. Fragen Sie Ihre Krankenkasse.
- Um finaniellen Unterschieden Rechnung zu tragen, folgende Idee als Orientierung ausgehend vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der Lebenspartner (beide Nettogehälter addiert und dann durch
zwei getieilt):
- Alleinerziehende/ Bürgergeldempfänger nach Absprache.
- Bis 1500 €:: 500 €Rufbereitschaft
- bis 2500 €: 700€ Rufbereitschaft
- bis 3500 €: 900€ Rufbereitschaft
- Über 3500 € 1100€ Rufbereitschaft.
- Die Einstufung erfolgt selbstständig auf Vertrauensbasis.
- Die Gebühren für den Partner im Geburtsvorbereitungskurs: 20,00 € pro Abend
- Der Babymassagekurs: 60,00 €
Bei allen auftauchenden Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.